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Liebe Leserinnen und Leser,

Warum ist der Hund ein so guter Polizist? Ein Polizeihund muss zuverlässig, ausdauernd, mutig und schnell sein, er muss jedoch auch den „richtigen Riecher„ und ein gutes Gehör haben. All das vereinen die meisten Hunde in sich. Oft sind diese Eigenschaften sogar besser ausgeprägt als beim Menschen. So riechen Hunde beispielsweise wesentlich besser als wir, was unter anderem beim Aufspüren von Drogen oder Menschen – lebend oder tot – von großem Vorteil ist.
Hunde wurden schon vielfach in der Geschichte der Menschheit und in der Geschichte ihrer Domestikation als Garant für bestimmte Aufgabenfelder gesehen (z. B. die Jagdhunde: Meute- und Stöberhunde usw.). Man kannte die „Götterhunde„. So waren die „Höllenhunde„ (Cerberus = Kerberos) etwa die Wächterhunde der griechischen Unterwelt, die jedoch keine Hölle, sondern die Herberge der Toten ist. In Afrika verwies man auf die Eigenarten der „Hottentottenhunde„, die nur zum Melden von Raubtieren, nicht zum Hüten gehaltene Hirtenhunde sind. Der Wert des ausgebildeten Polizeidiensthundes hat heute weltweit Anerkennung und Unterstützung gefunden. So betont die Royal Canadian Mounted Police, dass der Polizeihund auf Streife Aufgaben übernehmen und durchführen kann, die einem Polizisten nicht möglich sind. Und das Queensland Police Department in Brisbane (Australien) hebt hervor, dass seit Jahren die Diensthundestaffel ihre „Wirkungspalette„ zu solch herausragendem Erfolg gebracht hat, dass ihr Einfluss auf viele Ebenen der Polizeiarbeit sich ausbreitet. Die Resultate, die Hunde und Hundeführer erzielen, schufen eine Nachfrage, dass sie damit an die Grenzen ihres Leistungsvermögens stießen, um allein allen Anfragen überhaupt nachkommen zu können.
Erinnert man sich, so wurde die Idee der Polizeihundeausbildung ursprünglich in Gent in Belgien um die seinerzeitige Jahrhundertwende entwickelt und diese Praxis verbreitete sich flugs über ganz Europa. Von 1908 an wurde die Polizeihundebedeutung voll erkannt, wenngleich Einzelpersonen schon lange vor dieser Zeit Erfahrungen sammelten.
Ein Blick in die Geschichte des Diensthundewesens weist auf das Datum 1. Oktober 1901, wo in Schwelm/Westfalen, die im Eigentum des Kriminalkommissars Laufer sich befindende Deutsche Dogge „Caesar„ den ersten Fall als Polizeihund löste. Schon 1904 lesen wir, dass am 7. Juli des gleichen Jahres, der altdeutsche Schäferhund „Harras„ den Lustmörder Douve fasste. Insofern beweisen diese „Anfangserfolge„ die vollwertige Daseinsberechtigung der Polizeihundeausbildung. Zuerst als billiger Begleiter und Schützer des Einzelbeamten zur Lösung von Personalproblemen der Polizei angesehen, wächst der Hund wegen seiner schier unbegrenzten Möglichkeiten in die Polizeiaufgabenstellung hinein. Die Polizeihundebefürworter nehmen alljährlich zu, ebenso die Polizeihundebewegung. Kritik wird seitens Weiß nur an den ausführlichen Zeitungsberichten geübt, die nach seinem Dafürhalten gewerbsmäßige Verbrecher aufmerksam werden lassen, wie den Hunden der Polizei die Arbeit erschwert werden kann. Im Jahre 1912, in dem Weiß sein Lehrbuch über die Polizeiausbildung publiziert, werden wirkliche „Polizisten im Staatsdienst„ wie der Rottweiler „Rex„ wegweisend für die eben entstandene „Polizeihundebewegung„. Rex hilft seinem Diensthundeführer in Kiel, vierzehn randalierende und prügelnde Matrosen zu verhaften.
Welche Hunderassen sind für den Polizeidienst geeignet? Da diese jedoch in erster Linie zunächst zu Schutzhunden ausgebildet werden, kommen lediglich zuverlässige und große Hunde mit speziellen Wesenseigenschaften infrage. Das heißt, der Hund muss loyal sein, ein starkes Selbstbewusstsein haben sowie eine Schussgleichgültigkeit vorweisen.
Neben diesen Eigenschaften muss der angehende Polizeihund einen ausgeprägten Spiel- und Beuteinstinkt für die Ausbildung, eine gute Nasenleistung, einen Schutztrieb sowie Freude am Unterordnen besitzen. Ein Polizeihund darf keineswegs aggressiv sein. Er muss gut trainiert, motiviert, mutig, anpassungsfähig und gehorsam sein. Er sollte über einen guten Geruchsinn verfügen, einen ausgebildeten Schutztrieb sowie Unterordnungsfreude besitzen.
Nach der Wiedervereinigung richtete die Bundespolizei eine Organisationsstruktur für Diensthundeführer und Diensthunde ein. Carsten Hoffmann stellt auf Seite 6 das Diensthundewesen der Bundespolizei vor.

Warum und wie entfernen sich Menschen von demokratischen Prinzipien, aus der demokratischen Mitte der Gesellschaft und wenden Gewalt an, um extremistische Ziele zu erreichen? Was motiviert und radikalisiert diese Menschen? Wie verläuft der Weg, bzw. ein Weg in den Extremismus? Sind in verschiedenen Radikalisierungsverläufen Ähnlichkeiten zu erkennen? Welche wiederkehrenden Muster können identifiziert werden, auf deren Basis dann staatliche und zivilgesellschaftliche Gegenmaßnahmen entwickelt werden können? Antworten auf diese Fragen versucht Prof. Dr. Goertz in seinem Beitrag „Wege in den Extremismus – Radikalisierungsfaktoren„ auf Seite 12 zu finden.

Vor zwei Jahren gräbt ein Bagger bei Bauarbeiten auf einem Spielplatz südöstlich von Stuttgart den Schädel eines Menschen aus. Bis heute weiß niemand, wer der Tote ist oder wie er zu Lebzeiten aussah. Als «Cold Case» - also ein «kalter Fall», der ungelöst ist - ist er beim Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart abgelegt. Doch nun wird er zusammen mit anderen Fällen wieder aufgerollt. Anhand der Schädelknochen soll das Gesicht rekonstruiert werden. Als Phantombild will die Polizei das Modell anschließend veröffentlichen. So hoffen die Beamten auf neue Hinweise. Von dem Workshop an der Hochschule für die Polizei in Böblingen berichtet Pascal Eichner auf Seite 22.

Klima-Kleber, Baumbesetzer, Straßenblockierer - das Spektrum der Umweltaktivisten ist groß. Im Gespräch sind derzeit auch die Lebensmittelretter. Grund: Die Bundesregierung will ihr Tun entkriminalisieren. Das halten aber nicht alle für eine gute Idee. Julia Giertz stellt auf Seite 24 zwei Aktivisten aus Stuttgart vor, die „durch Containern„ ihren Eigenbedarf an Lebensmitteln sichern. Was sie nicht konsumieren können, wird verteilt. Hintergrund ist eine aktuelle Diskussion über die Strafbarkeit des „Containerns„.

Wissen, wo die Wagen sind: Alle Streifenwagen in Nordrhein-Westfalen werden künftig ständig per GPS geortet. So kann die Polizei schneller am Einsatzort sein. Die Satellitenortung hilft aber auch, wenn die Beamten selbst in Not geraten. Warum es eine bahnbrechende Entscheidung ist und welche anfänglichen Befürchtungen sich verflüchtigt haben, erläutert Frank Christiansen auf Seite 30.

Manche fallen um, wenn sie die Todesnachricht hören. Andere sagen: «Das stimmt nicht - gehen Sie!» Wieder andere schreien, weil sie es nicht fassen können. Und dann gibt es Menschen, die sagen: «Ich geh‘ jetzt abwaschen.» Nach tödlichen Unfällen sind es oft Polizisten, die die Angehörigen informieren müssen. Christoph Pengel lässt in seinem Beitrag auf Seite 32 zwei Beamte der Dresdner Verkehrspolizei zu Wort kommen, die von ihren Erlebnissen erzählen.

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